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   OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17   

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https://dejure.org/2018,4233
OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17 (https://dejure.org/2018,4233)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.02.2018 - 1 B 809/17 (https://dejure.org/2018,4233)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 1 B 809/17 (https://dejure.org/2018,4233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 50 Abs 2 BLV, Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
    Erfolgreicher Konkurrentenrechtsstreit wegen rechtswidriger Beurteilung und der Aussicht des Bewerbers, bei erneuter rechtmäßige Auswahlentscheidung den Vorzug zu erhalten.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 29.03.2016 - 1 B 2/16

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien in der

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17
    BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, Juris, Rdnr. 83; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, Juris, Rdnr. 39.

    BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, Juris, Rdnr. 19ff; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -.

  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17
    BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, Juris, Rdnr. 19ff; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -.
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17
    BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, Juris, Rdnr. 83; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, Juris, Rdnr. 39.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2017 - 1 B 99/17

    Besetzung einer Beförderungsplanstelle mit einem Bewerber aufgrund der

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17
    OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 56/17 - Juris, Rdnr. 25; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.5.2017 - 1 B 99/17 -, Juris, Rdnr. 24.
  • OVG Saarland, 30.03.2016 - 1 B 249/15

    Zum Beurteilungssystem der Deutschen Telekom - Beurteilungsrichtlinien i.d.F. v.

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17
    BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15 -, Juris, Rdnr. 19ff; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -.
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 5 ME 56/17

    Begründung; Beurteilungsrichtlinien; Bewertungsskala; Deutsche Telekom AG;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17
    OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.7.2017 - 5 ME 56/17 - Juris, Rdnr. 25; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.5.2017 - 1 B 99/17 -, Juris, Rdnr. 24.
  • OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 866/17

    Beförderung beurlaubter außertariflich und deutlich höherwertig beschäftigter

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 1 B 809/17
    In diesem Zusammenhang sieht sich der Senat angesichts der ihm aus dem Eilrechtsschutzverfahren 1 B 866/17 bekannten Verwaltungspraxis der Antragsgegnerin, eine Beurteilung, die vor der Beförderung in ein höheres Statusamt erteilt worden sei, im Rahmen der Beförderungsauswahl für das sodann übernächste Statusamt als eine Bewertungsstufe geringer zu werten, zu dem Hinweis veranlasst, dass eine solche schematische Handhabung gemessen an den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG einer rechtlichen Überprüfung aller Voraussicht nach nicht Stand hält.
  • OVG Saarland, 14.06.2018 - 1 B 148/18

    Bewerberauswahl; Auswirkungen des krankheitsbedingten Fehlens einer nach den

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht des Weiteren vom Bestehen eines Anordnungsanspruchs ausgegangen, weil die von der Antragsgegnerin getroffene Auswahlentscheidung den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt und bei einer rechtsfehlerfreien erneuten Auswahlentscheidung eine Beförderung des Antragstellers in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 ernsthaft möglich ist.(siehe hierzu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, juris).

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz bereits dann gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, juris, mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 B 206/19

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Konkurrentenstreit zweier Bewerber in der

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris; Beschluss des Senats vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, juris) hat das Verwaltungsgericht hierzu (mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG) ausgeführt, dass die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs nicht überspannt und nicht über die Darlegung der Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung und Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung im Wiederholungsfalle hinaus ausgedehnt werden dürfen.
  • VG Göttingen, 02.12.2020 - 3 A 175/18

    Auswahlentscheidung; Beurteilung; Schadensersatz wegen unterbliebener

    Diese Begründungsfehler betreffen jedenfalls eine Vielzahl der für den streitgegenständlichen Beurteilungszeitraum erstellten dienstlichen Beurteilungen der bei der W. beschäftigten Beamtinnen und Beamten (vgl. z.B. OVG NW, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 B 666/18 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.09.2018 - OVG 10 S 47.18 - und vom 27.06.2018 - OVG 10 S 83.17 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.02.2018 - 1 B 809/17 - HambOVG, Beschluss vom 13.02.2018 - 5 Bs 268/17 - NdsOVG, Beschluss vom 01.12.2017 - 5 ME 80/17 -, sämtlich juris).
  • VG Saarlouis, 17.08.2020 - 2 L 331/20

    Beförderung; hier: einstweilige Anordnung

    hierzu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04.02.2016 -2 BvR 2223/15-, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.03.2016 -1 B 2/16-, vom 23.08.2017 -1 B 454/17- und vom 27.02.2018 -1 B 809/17-, jeweils juris.
  • VG Saarlouis, 29.03.2018 - 2 L 1723/17

    Auswahl zur Beförderung; Rückgriff auf ein nachrangiges Auswahlkriterium;

    BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 - unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -, juris.
  • OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 323/19

    Fehlerhaftigkeit einer beamtenrechtlichen Auswahlentscheidung; Einbeziehung von

    Wird das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass einstweiliger Rechtsschutz gewährt werden muss, wenn die Aussichten des unterlegenen Beamten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d. h. wenn seine Auswahl möglich erscheint.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4.2.2016 - 2 BvR 2223/15 -, Juris, Rdnr. 83; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2016 - 1 B 249/15 -, Juris, Rdnr.. 33, vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 - und vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 -, Juris, Rdnr. 13) Nicht erforderlich ist, dass sich die Korrektur des Beurteilungsfehlers bei einer Wiederholung des Auswahlvorgangs mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zugunsten des Beamten auswirkt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2016, wie vor).
  • VG Saarlouis, 09.07.2021 - 2 L 1421/20

    Fall einer sich im Beförderungsverfahren der Deutschen Telekom durchsetzenden

    so: OVG des Saarlandes im Beschluss vom 27.2.2018 - 1 B 809/17 - siehe auch: Beschluss des OVG vom 29.3.2016 - 1 B 2/16 -.
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